Geschichte Stand Montafon

Der Regionalverband "Stand Montafon" ist in Jahrhunderten gewachsen und managt aktuelle viele Lebensbereiche in der Talschaft. Der Stand Montafon ist der Gemeindeverband der zehn Montafoner Gemeinden im Süden Vorarlbergs. Als Regionalmanagement des Tales übernimmt der Stand vielfältige Aufgaben in den Bereichen Verkehr, Soziales, Wald, Kultur, Bildung und Wirtschaft.

Die zehn Montafoner Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, Lorüns, St. Anton, St. Gallenkirch, Schruns, Silbertal, Stallehr, Tschagguns und Vandans arbeiten seit Jahrhunderten unter dem Dach des „Standes Montafon“ gemeindeübergreifend eng zusammen. Das Konstrukt aus drei eigenständigen Talschaftsverbänden (Stand Montafon, Stand Montafon Forstfonds und Abwasserverband Montafon) welche sich eine gemeinsame Verwaltung teilen, ist österreichweit einzigartig.

Seit dem Mittelalter hat sich das Aufgabengebiet des Standes entsprechend vielseitig verändert. Wurden früher beispielsweise Tierseuchen bekämpft, die Straßen-Erhaltung bewerkstelligt oder die Feuerversicherung gemeinsam organisiert, nimmt der Stand heute mehr denn je umfangreiche und wichtige regionalpolitische Aufgaben war, die einfacher und  besser im Kollektiv machbar sind und deshalb gemeinsam erledigt werden: beispielsweise Regionalplanung, Landbus, Abwasserverband, Museen & Archiv, Musikschule, Bibliothek, EU-Bindeglied für Förderungen etc. oder die gemeinsame Regionalentwicklung für die Zukunft.

Zudem kümmert sich der Stand Montafon beispielsweise um die Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft sowie der hohen Lebensqualität in der Region und koordiniert viele zur Selbstverständlichkeit gewordene Alltagsbedürfnisse. Kurz gesagt: der Stand Montafon gehört zum täglichen Leben. Sozusagen von A wie Abwasserverband bis Z wie Ziehharmonika.

Die Vorarlberger Landstände

Der Begriff „Stand Montafon“ geht zurück ins Spätmittelalter, in die Zeit der Vorarlberger Landstände. Die Landstände waren damals die allgemeine Volksvertretung des Landes. Ihre Existenz lässt sich bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts zurückverfolgen. Der Ausbau der landständischen Verfassung erreichte seinen Höhepunkt um das Jahr 1604. 

Der Dreißigjährige Krieg brachte den Niedergang der ständischen Macht. Den endgültigen Untergang der ständischen Verfassung besiegelten die Bayernherrschaft (1806-1814) und der Übergang zum Absolutismus. Zur Zeit des Höhepunktes der ständischen Entwicklung gehörten zu den vier Herrschaften vor dem Arlberg, die damals im wesentlichen das Gebiet des heutigen Vorarlbergs darstellten, die drei Städte Feldkirch, Bregenz und Bludenz sowie 21 ländliche Gerichte. Da man die drei Städte auch zu den Gerichten zählte, sprach man einfach von 24 Gerichten oder 24 Ständen.

Die Landstände als Volksvertretung

Den Landständen als Volksvertretung gehörten in Vorarlberg nur Bürger und Bauern an, im Gegensatz zu anderen Ländern, wo auch der Adel und die Geistlichkeit in den Ständen vertreten war. Die Stände hatten verschiedene Formen von Zusammenkünften, in denen sich die Landesdemokratie in jener Zeit verwirklichte. 

Die wichtigste Form der Zusammenkünfte waren die sogenannten Landtage. Sie wurden vom Landesfürsten ausgeschrieben und behandelten Angelegenheiten zwischen Herrschaft und Landständen. Die Hauptverhandlungspunkte auf den Landtagen waren die Bewilligung von Geldern (Steuern) sowie die Bereitstellung von Truppen für den Landesfürsten. 

Die Landstände hatten hier eine sehr starke Position, die sie geschickt zu nutzen verstanden, indem sie sich ihre Leistungen jedes Mal durch eine Garantie oder Erweiterung ihrer Rechte und Privilegien abgelten ließen. Neben den Landtagen gab es auch andere Zusammenkünfte (Konvente, Kongresse oder Konferenzen genannt), in denen die Landstände unter sich waren und auf welchen Angelegenheiten des engeren Heimatlandes behandelt wurden.

Montafoner Landsbrauch

Der Stand Montafon war auf den Landtagen und anderen ständischen Zusammenkünften zumeist durch die zwei Vorgesetzten und den Landschreiber, später auch durch den Landammann vertreten. Sie waren die Repräsentanten des Tales, man kann sagen des Landes Montafon. Denn das Montafon fühlte sich damals als ein in sich geschlossenes Gemeinwesen auf der rechtlichen Grundlage des Montafoner Landsbrauches (erste Fassung 1545). 

Der Landsbrauch war die Rechtsordnung des Montafons, in der das zu jener Zeit geltende Privatrecht, Gerichtsverfassungsrecht, Strafrecht und Polizeirecht festgehalten war. Der Landsbrauch regelte auch die Vertretung des Tales, und zwar in der Weise, dass jeweils auf zwei Jahre zwei Vorgesetzte zu wählen waren, welche das Tal Montafon auf Landtagen und an anderen Orten zu vertreten hatten. 

Nach Auflösung der ständischen Verfassung durch die bayrische Herrschaft im Jahre 1806 verlor auch der Montafoner Landbrauch seine Wirksamkeit.

Der Stand Montafon bleibt erhalten

Mit dem Untergang der ständischen Verfassung verblasste im Land nach und nach auch der Begriff des Standes. Im Montafon wurde jedoch nach der Wiedervereinigung mit Österreich im Jahr 1814 zur Regelung gemeinsamer Angelegenheiten (Forstsachen, Straßen- und Brückenbauten, Weg- und Wuhrbauten) ein sogenannter Standesrepräsentanten ernannt, der das gemeinsame Vermögen zu verwalten hatte. 

Diese Einrichtung hat sich bis heute nur mehr im Montafon erhalten. Maßgebend dafür waren sicher die relative Abgeschlossenheit der Talschaft, die alte Rechtstradition und die ständigen Auseinandersetzungen mit Bludenz im Bemühen um den eigenen Markt und das eigene Gericht.

Das entscheidende Moment war aber wohl der Erwerb des staatlichen Waldbesitzes im Jahr 1832, der die gemeinschaftliche Verwaltung und Nutzung der Waldungen bedingte. Der Kauf der Standeswaldungen umfasste alle Waldungen im Montafon, an denen niemand einen privaten Rechtstitel nachweisen konnte. Schon Kaiser Maximilian hatte diese Waldungen für den Staat (das Ärar) als Amtswaldungen in Besitz genommen. 

Die Rechte der Talbewohnenden an diesen Amtswaldungen waren im Montafoner Landsbrauch festgehalten. So waren demnach die Talbewohnenden berechtigt, das zur Befriedigung ihres Haus- und Gutsbedarfes notwendige Bau- und Brennholz aus den Wäldern zu beziehen. Die Gemeinden des Tales waren jedoch stets bestrebt, die Amtswaldungen wieder in ihren Besitz zu bekommen. 

Da der Zustand des Waldes offenbar schlecht war und für den Staat so gut wie kein Ertrag blieb, es außerdem immer wieder Differenzen zwischen Gemeinden und Ärar gab, trat man wegen einer grundlegenden Regelung der Eigentumsfrage in Verhandlungen. Diese Verhandlungen über die Amtswaldungen im Montafon wurden zwischen den Vertretungen des Ärars und den Vorstehenden der acht Gemeinden St. Anton, Bartholomäberg, Silbertal, Schruns, St. Gallenkirch, Gaschurn, Tschagguns und Vandans geführt. 

Die Gemeinde Lorüns und das damals zu Lorüns gehörige Stallehr waren an den Verhandlungen nicht beteiligt, weil sie mit der Stadt Bludenz eine gemeinsame Waldnutzung hatten. Bereits 1825 begannen die Verhandlungen vor dem Landgericht Montafon. Nach mehreren Vergleichsvorschlägen, die von der einen oder anderen Seite abgelehnt wurden, wurde aber erst am 12. April 1832 der endgültige Vertrag unterzeichnet. 

Seit damals unterscheidet man zwischen dem Stand Montafon als Verkörperung der zehn Gemeinden des Tales (mit Lorüns und Stallehr) und dem Stand Montafon - Forstfonds, zu dem nur die acht Gemeinden gehören, die seinerzeit die Amtswaldungen vom Ärar erworben haben. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zur Rechtsnatur des Forstfonds sind nun mit dem Gesetz über das Gemeindegut und die dazu erlassene Verordnung der Landesregierung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon klare gesetzliche Grundlagen für die Verwaltung des Gemeindeverbandes gegeben.

Zuständig


Christoph Walser, kulturwissenschaftlicher Bereichsleiter
Kontaktdaten von Christoph Walser
FunktionKulturwissenschaftliche Bereichsleitung
NameChristoph Walser
AdresseKirchplatz 15
6780 Schruns
Telefon+43 5556 74723
E-Mailc.walser@montafoner-museen.at