Im Montafon bedrohen Naturgefahren seit jeher den menschlichen Kultur- und Naturraum. Der Wald schützt diesen vor Lawinen, Steinschlag, Hangrutschungen, Muren und Erosion. Er bildet die Voraussetzung für die Besiedelung und wirtschaftliche Nutzung des Tales. Wald schützt dabei sowohl den Standort auf dem er wächst (Standort-Schutzwald) als auch Siedlungen und infrastrukturelle Einrichtungen (Objekt-Schutzwald).
Wie im Bergwaldprotokoll der Alpenschutzkonvention treffend formuliert, stellt der Bergwald den effektivsten, kostengünstigsten und landschaftsverträglichsten Schutz gegen alpine Naturgefahren dar. Ohne Bergwald könnten wir uns eine Besiedelung der Täler in den Alpen auf Grund der allerorts notwendigen technischen Schutzmaßnahmen nicht leisten.
Die Schutzfunktion des Waldes gegen Lawinen beruht insbesondere darauf, dass er das Anbrechen von Lawinen im Wald verhindert. Die stabilisierende Wirkung des Waldes auf die Schneedecke und damit gegen Lawinenabbrüche beruht auf verschiedenen Eigenarten des Waldes, die es im Freiland nicht gibt. Dazu zählen unter anderem Schneeinterzeption, Strahlungshaushalt, Wind und Stützwirkung der Stämme.
Ob ein Wald gegen Steinschlag wirksam schützen kann, hängt vor allem von dessen Dichte (Anzahl der Bäume pro Hektar) und der Dicke der Bäume (Baumdurchmesser in Brusthöhe) ab. Die Schutztauglichkeit kann man anhand der baumfreien Strecke beurteilen. Darunter versteht man jene Strecke, die ein Stein durchschnittlich zwischen zwei „Baumtreffern“ zurücklegt. Sie sollte nicht mehr als 40 Meter betragen, da der Stein sonst wieder zu viel Bewegungsenergie aufbaut und sein Sturz nicht wirksam abgebremst werden kann.
Meistens bleiben uns jene Katastrophenereignisse in Erinnerung, wo die Wirksamkeit des Waldes nicht ausgereicht hat, um Rutschungen, Lawinen und Felsstürze zu verhindern. Jene Fälle, in welchen aufgrund der Schutzwirksamkeit des Waldes nichts passiert ist, sind schlichtweg nicht sichtbar, da wir die Bewaldung als naturgegeben wahrnehmen und voraussetzen.